Mit dem Stern-Gattiker-Preis hat die SAMW 2018 eine Auszeichnung lanciert, die Frauen in der akademischen Medizin würdigt und den weiblichen Nachwuchs motivieren soll. Der Name geht auf zwei Medizinerinnen zurück: Lina Stern (1878 – 1968), eine russische Emigrantin, die 1918 die erste Professorin an der Medizinischen Fakultät Genf war, und Ruth Gattiker (1923 – 2021), eine der ersten Professorinnen an der Medizinischen Fakultät Zürich in den 1970er Jahren. Der Preis ist mit 15'000 Franken dotiert.
In der Schweiz lag der Frauenanteil der Studierenden, die 2022 ihren Abschluss in Humanmedizin machten, bei 60 Prozent, und 58 Prozent der Personen, die einen eidgenössischen Fachtitel erwarben, waren Frauen. Dieses Mehrheitsverhältnis verändert sich im Laufe der weiteren Karrieren deutlich: Je höher man in den Hierarchien der medizinischen Fakultäten und Spitäler aufsteigt, desto drastischer sinkt die Zahl der Frauen in diesen Positionen. Damit mittel- und langfristig der akademische Nachwuchs in der Medizin gesichert ist, muss die Zahl der Frauen, die eine akademische Karriere anstreben, steigen.
Eine Studie der Universität Oxford untersuchte, weshalb das Geschlechterverhältnis am Beginn des Medizinstudiums meist ausgewogen ist, plötzlich aber einseitig wird. Als einer der zentralen Faktoren wurde das Fehlen von «role models» angegeben. An diesem Punkt setzt der Stern-Gattiker-Preis an. Er zeichnet alle zwei Jahre eine Ärztin aus,
- die sich innerhalb der letzten zehn Jahre habilitiert hat,
- die in einem Spitalumfeld eine Festanstellung innehat,
- die sich auf unterschiedliche, jeweils zu begründende Art als «role model» eignet.
Darüber hinaus sind Nähe zum medizinischen Nachwuchs und das Engagement für die Chancengleichheit ein Plus.
Preisträgerin 2024
Im Jahr 2024 hat Prof. Magdalena Filipowicz Sinnreich (Basel) den Stern-Gattiker-Preis erhalten.
Frühere Preisträgerinnen
Nominationen
Nominationsberechtigt sind Einzelpersonen (namentlich Assistenz- und Oberärztinnen), mehrere Personen sowie Institutionen. Nominationen durch Institutionen müssen von der Direktion unterzeichnet werden. Selbstnominationen sind nicht möglich. Die Kandidatinnen dürfen nicht Mitglied des SAMW-Senats sein.
Nächster Eingabetermin ist im Frühling 2026.
Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sind jeweils im Online-Formular für Nominationen beschrieben. Das Formular steht ab Anfang 2026 wieder zur Verfügung.
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